Director & Officer

Unternehmensleiter haften persönlich für Pflichtverletzungen in Ausübung Ihrer Tätigkeit, gleichgültig ob diese vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden

Der Vorstand, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat eines Unternehmens kann individuell, aber auch kollektiv in Anspruch genommen werden. Wenn auch die Haftung des Unternehmens beschränkt ist, die der Directors & Officers ist unbegrenzt, was eine versicherungstechnische Absicherung des Risikos so bedeutsam macht.

RiskPoint´s D&O Versicherung versichert die Mitglieder der Geschäftsleitung für Kosten der Rechtsverteidigung aber auch andere Kosten sowie den eigentlichen Vermögensschaden der aus einer Pflichtverletzung resultiert. Der Versicherungsschutz greift dabei schon ab den ersten zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Ermittlungen wegen einer tatsächlichen oder nur behaupteten Pflichtverletzung.